Autor: miapagenkemper

  • “Alles bricht auseinander – der Sturm aufs US Kapitol”

    … und jetzt?

    Die Coronakrise führt uns allen schmerzhaft vor Augen: Der Mensch ist verwundbar, die bestehenden Verhältnisse instabil. Der Drang nach einer Veränderung des Status Quo wird bei vielen Menschen immer größer. Nach einem krisengeplagten Jahr 2020 war die Hoffnung groß, dass 2021 alles besser werden würde. Die ersten Wochen im neuen Jahr haben jedoch mit einer erschreckenden Wucht gezeigt: Veränderung kommt nicht von alleine, sondern muss politisch erkämpft werden! Doch mit welchen Krisen haben wir es wirklich zu tun, deren Folgen immer deutlicher zutage treten? Vor welchen Herausforderungen stehen wir als Teil einer gesellschaftlichen Linken, die nach Veränderung strebt? Und was sind die Anknüpfungspunkte im Hier und Jetzt für eine emanzipatorische Politik, die Probleme an den Wurzeln packt und ein gerechteres Morgen ermöglicht, statt lediglich Symptombekämpfung zu betreiben?

    In unserer Online-Reihe “…und jetzt?” wollen wir gemeinsam mit euch in den kommenden Monaten mit verschiedenen Veranstaltungen einen kritischen und analytischen Blick auf die Auswirkungen verschiedener Krisen und das aktuelle politische Weltgeschehen werfen. Ob die humanitäre Krise an den europäischen Außengrenzen, eine weltweiten Gesundheitskrise, die globale Ungerechtigkeiten nochmals verschärft oder die Krisen liberaler Demokratien, die in Folge wachsender Ungleichheit und Ungerechtigkeit auseinanderzufallen drohen – gemeinsam stellen wir die Frage: Und jetzt?

    Unser erster Vortrag am Samstag behandelt die Hintergründe des gewaltsamen Angriffs auf das Kapitol, die gesellschaftlichen Missstände in den USA und welche Schlüsse wir auch als politische Linke in Deutschland daraus ziehen müssen.

    Am Samstagabend kommt Tamara Kamatovic zu uns, um über die Geschehnisse am 6. Januar in Washington D.C. zu sprechen und die Spaltung innerhalb der US-amerikanischen Gesellschaft und ihres Parteiensystems zu analysieren. Anschließend wird es einen offenen Raum für Diskussionen geben. Tamaras Beitrag zu den Hintergründen und Akteuren rund um den Sturm auf das Kapitol, könnt ihr vorab schon auf dem mosaik-Blog lesen.

    Online-Vortrag, Samstag, der 16. Januar, 19:30 Uhr:

    “Alles bricht auseinander – der Sturm aufs US Kapitol”. Gedanken zu der Erstürmung des US Kapitols und der Zukunft der amerikanischen Linken mit Tamara Kamatovic.

    Zoom-Link:
    https://us02web.zoom.us/j/81836573872?pwd=clJwYnR0dE5remFyVmgwVmZjbENjZz09

    Meeting-ID: 818 3657 3872 / Kenncode: 369336

  • Hohe Gehälter nur für wenige.. Und jetzt?

    Jedes Jahr zum 1. Mai gehen wir auf die Straße um für bessere Löhne zu kämpfen. Doch während immer noch viele Menschen kaum von ihrer Arbeit leben können und Löhne in vielen Bereichen stagnieren oder sogar sinken, steigen selbst in Krisenzeiten Managergehälter immer weiter. Wie kann das sein? Wie hängen hohe Managergehälter mit sinkenden Profitraten zusammen? Und wieso sind sie dennoch letztlich nur Symptom tieferliegender Probleme unserer Wirtschaftsordnung?
    Darüber möchten wir am 01. Mai um 19 Uhr mit Tobias Kohlberger diskutieren! Tobias ist Finanzreferent der Jungen Linken, einer unabhängigen linken Jugendorganisation aus Österreich.

    Online-Vortrag, Samstag, 01.Mai, 19:00 Uhr

    Hohe Gehälter nur für wenige.. Und jetzt? mit Tobias Kohlberger

    Link zur Veranstaltung (keine Anmeldung notwendig)

    https://us02web.zoom.us/j/89595352107?pwd=dlJCSmpPeDZVYWFqOFdRcE0wSCtrdz09

    Meeting-ID: 895 9535 2107
    Kenncode: 862259

     Wir freuen uns auf euch!

  • Fundraising

    Als Jugendverband von Bündnis 90/Die Grünen setzen wir uns dafür ein, mehr junggrüne Akzente in der Politik zu setzen. Über 15.000 Mitglieder entwickeln Ideen, und bringen sich in die politische Debatte ein, um die Zukunft ökologischer, fairer und solidarischer zu gestalten.

    Bei der Umsetzung unserer Projekte können bereits wir auf eine ganze Reihe an großartigen Unterstützer*innen zählen– sei es durch Einzelspenden für konkrete Aktionen sowie über unser Pat*innenprogramm. Das Wachstum, dass wir als Verband in den letzten Jahren hingelegt haben, beweist uns, dass wir gerade erst am Anfang stehen. Und um gesellschaftliche Verhältnisse zu verändern, braucht es einen langen Atem. Eines steht also fest: Der Aufbruch in ein neues Morgen, braucht Mitstreiter*innen, die diesen Weg mit uns gehen. Gerne wollen wir Euch und Sie einladen, sich als Privatperson oder Unternehmen mit unserem Projekt zu verbinden. Wir würden uns sehr über Ihre Unterstützung freuen. Mit einer finanziellen Zuwendung oder einer Sachspende würden Sie direkt unsere Jugend- und Bildungsarbeit unterstützen.

    Bei Fragen oder Kooperationsangeboten stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 030 629 317 521 oder der E-Mail-Adresse fundraising@gruene-jugend.de jederzeit zur Verfügung!

  • Informationen zu verschiedenen Formen des Schwangerschaftsabbruchs

    Gesetzliche Voraussetzungen für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch

    Für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch (bis zur 12. Woche) in Deutschland benötigst du entweder:

    • eine schriftliche Bescheinigung über eine Beratung bei einer nach Paragraf 219 StGB bzw Paragraf 7 SchKG anerkannten staatlichen Beratungsstelle oder 
    • eine schriftliche ärztliche Bescheinigung über das Vorliegen einer medizinischen oder kriminologischen Indikation nach Paragraph 218 StGB

    Beistand/Vorfeld

    Niemand sollte mit der Situation einer (ungewollten) Schwangerschaft alleine sein. Freund*innen, Familie oder Partner*in können ein unterstützende und respektvolle Gesprächspartner*innen sein. 

    Eine vertrauliche aber unabhängige Beratung kannst du auch in einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle in deinem Ort suchen. Diese findest du entweder mit einer einfachen Internetsuche oder durch das anonyme Hilfetelefon: „Schwangere in Not“: 0800 40 40 020. 

    My Body, My Choice – Eine Schwangerschaft oder ein Abbruch ist die Entscheidung der austragenden Person. 

    Eine Beratung kann sowohl zum Abbruch als auch zum Austragen bestärken. Diese Entscheidung sollte aber von niemand anderen als der betroffenen Person getroffen werden. 

    Schwangerschaftsabbruch-Methoden 

    Es gibt drei Methoden des Schwangerschaftsabbruchs: medikamentös, chirurgisch mit örtlicher Betäubung sowie chirurgisch mit Vollnarkose. In der Regel übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten der Behandlung nur, wenn sie nach einer Vergewaltigung erfolgt oder aus medizinischer Sicht unabdingbar ist. 

    Der Verlauf ist in der Regel folgendermaßen: Du triffst in einer behandelnden Arztpraxis ein, deine Unterlagen werden auf Vollständigkeit überprüft. Danach findet ein Aufnahmegespräch mit der Arzthelfer*in oder Krankenpfleger*in statt. Diese Kolleg*in bleibt dann in der Regel die Bezugsperson während des gesamten weiteren Aufenthalts. Im Anschluss findet das Gespräch mit der Ärzt*in statt. Vor dem Schwangerschaftsabbruch führt die Ärzt*in eine Tastuntersuchung zur Bestimmung der Lage und der Größe der Gebärmutter durch. Ebenso wird eine Ultraschalluntersuchung gemacht um das Schwangerschaftsalter zu bestimmen.

    Der weitere Verlauf unterscheidet sich beim medikamentösen und chirurgischen Abbruch. 

    Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch 

    Ein medikamentöser Abbruch ist in Deutschland nur bis zum 63. Tag nach der letzten Regel möglich (entspricht dem 49. Tag nach der Empfängnis). Das benutzte Medikament ist ein künstliches Hormon (Mifepriston), das die Wirkung des Hormons Progesteron, welches entscheidend an der Entwicklung und Erhaltung der Schwangerschaft beteiligt ist, blockiert.
    Für die medikamentöse Methode sind in der Regel drei Termine in einer Praxis erforderlich.

    Beim ersten Besuch erfolgt die Untersuchung mit Ultraschall. Sollte die Fruchtblase noch nicht im Ultraschall zu sehen sein, ist eine Bestimmung des Schwangerschaftshormons -HCG im Blut erforderlich.
    Anschließend werden drei Tabletten des Medikamentes unter ärztlicher Aufsicht eingenommen. Oft kommt es bereits am folgenden Tag zur Blutung.
    In drei Prozent der Fälle wird das Schwangerschaftsgewebe ohne weitere Behandlung in den nächsten beiden Tagen ausgestoßen. Auch in diesem Fall ist ein zweiter Besuch zur Kontrolle erforderlich. Viele Patient*innen spüren jedoch keine körperliche Veränderung.

    Beim zweiten Besuch in der Praxis muss mit drei bis vier Stunden Aufenthalt gerechnet werden. Patient*innen bekommen mehrere Tabletten des Medikaments Prostaglandin, welches die Ausstoßung des Schwangerschaftsgewebes fördert. Bei vielen Patient*innen kommt es zu Kontraktionen der Gebärmutter und Blutungen setzen ein. Sollte es nach zwei bis drei Stunden nicht zu einer Blutung gekommen sein, wird die Gabe des Medikaments wiederholt und eine Stunde später kann die Praxis in aller Regel verlassen werden.

    Bei vielen Patient*innen kommt es während des Aufenthaltes in der Praxis zum Ausstoßen der Fruchtblase, aber bei jeder vierten Frau setzen die Blutungen sogar erst nach 24 Stunden ein. Sollte also nicht innerhalb der drei bis vier Stunden die Fruchtblase ausgestoßen sein, so ist das kein Grund zur Beunruhigung. Innerhalb der nächsten 7-10 Tagen werden leichte Blutungen und eventuell leichte Krämpfe auftreten.

    Der letzte Termin ein bis zwei Wochen später dient zur Kontrolle, ob der Schwangerschaftsabbruch erfolgreich war.

    Nebenwirkungen und Komplikationen

    Meistens verläuft die Methode ohne Komplikationen. Mögliche Nebenwirkungen sind jedoch Unterleibsschmerzen, Übelkeit und Erbrechen. Die Blutungen können stärker sein als beim chirurgischen Abbruch oder bei deiner Periode und länger anhalten. In ca. 1-4% versagt die Methode. Bei einer weiter bestehenden Schwangerschaft ist eine chirurgische Beendigung des Abbruchs notwendig.

    Gründe gegen die medikamentöse Methode

    • Konkreter Verdacht auf eine Schwangerschaft außerhalb der Gebärmutter (z.B. im Eileiter)
    • Unverträglichkeit von Prostaglandinen
    • Allergie gegenüber Mifepriston
    • Chronische Nebenniereninsuffizienz
    • Schweres Asthma (Einnahme von Cortisontabletten.)
    • Leber- und Nierenversagen
    • Eine evtl. liegende Spirale muss entfernt werden.

    Chirurgischer Schwangerschaftsabbruch

    In der Regel erhalten Patient*innen ca. eine Stunde vor Beginn des Eingriffs Medikamente, die die Gebärmutter vorbereiten (Priming). Dadurch wird das Risiko, die Gebärmutter beim Eingriff zu verletzen, verringert. Der chirurgische Schwangerschaftsabbruch kann entweder unter lokaler Betäubung oder mit Vollnarkose durchgeführt werden. Bei einer örtlichen Betäubung wird das Betäubungsmittel in den Muttermund gegeben. Dies wird von vielen Patient*innen gar nicht bemerkt, obwohl die Angst davor oft groß ist. Die Nerven am Muttermund reagieren zwar auf Druck sehr empfindlich, aber nicht auf Berührung.

    Die Vollnarkose wird durch eine Narkoseärzt*in durchgeführt. Die Narkosemittel werden über eine in die Armvene gelegte Nadel gegeben. Kurz darauf wird die Patient*in müde und schläft ein, sodass sie sich später nicht mehr an den Eingriff erinnern kann. Oft erinnern die Patient*innen sich nicht einmal, dass Sie nach ca. 15 Minuten, wenn der Eingriff beendet ist, selbständig in den Ruheraum gelaufen sind.

    Zur Vorbereitung des Absaugens wird der Muttermund mit Dehnungsstäben geöffnet. Mit einem Plastikröhrchen wird anschließend das Schwangerschaftsgewebe abgesaugt bzw abgeschabt. Dabei wird auch die obere Schleimhautschicht mit entfernt, die normalerweise bei der Periode abblutet. Das Absaugen dauert nur wenige Minuten. Am Ende zieht sich die Gebärmutter zusammen, um die Blutung zu stoppen, was in etwa dem Gefühl bei der Menstruation oder den Nachwehen nach einer Geburt entspricht. Es folgt eine Kontrolle, ob die Gebärmutter vollständig entleert ist. Auch das abgesaugte Gewebe wird kontrolliert.

    Komplikationen

    Meistens verläuft die Methode ohne Komplikationen. Jedoch können folgende Komplikationen auftreten:

    • Entzündungen der Unterleibsorgane
    • Gewebereste, die zu verstärkten Blutungen oder auch zu Entzündungen führen können. In seltenen Fällen muss ein weiterer Eingriff erfolgen
    • Allergische Reaktionen auf Medikamente
    • Verletzungen der Gebärmutter oder des Gebärmutterhalses sowie angrenzender Gewebe

    Bei ernsten Komplikationen kann eine Verlegung ins Krankenhaus erforderlich sein.

    Begleitpersonen

    Oft ist es hilfreich, eine Begleitperson zum Abbruch mitzubringen, z.B. Partner*innen oder andere Begleitpersonen wie Freund*innen und Verwandte. Sollte ein Schwangerschaftsabbruch in örtlicher Betäubung gemacht werden, ist es auch möglich, sich beim Abbruch in den Behandlungsraum begleiten zu lassen. Ansonsten kann die Begleitperson in der Regel im Ruheraum bei dir sein.

    Nach dem Abbruch

    Bis zu 24 Stunden nach dem Eingriff sollten Patient*innen nicht selbst Auto fahren. Eine Nachuntersuchung bei deiner Ärzt*in ist ca. 14 Tage nach dem Abbruch erforderlich. (Beim Medikamentösen Abbruch zwischen dem 10. und 14. Tag nach Mifegyne-Einnahme). Nur dann kann gewährleistet werden, dass der Abbruch vollständig war und keine gesundheitlichen Nachteile entstehen.

    Verhütung

    Der erste Eisprung nach dem Abbruch findet nach ca. zwei bis vier Wochen statt. Dementsprechend setzt die nächste Regelblutung nach vier bis sechs Wochen ein. Da Patient*innen direkt nach dem Abbruch wieder empfängnisbereit sind, sollte die Frage der anschließenden Verhütung geklärt sein. Bitte bespreche dieses Thema mit deiner Ärzt*in.
    Zur Unterstützung der Gebärmutterrückbildung ist es möglich, direkt mit der Pille zu beginnen. Dies wird aus medizinischen Gründen für den medikamentösen Abbruch empfohlen.

    Essen und Trinken, Medikamente

    2 Tage vor dem Eingriff dürfen kein Aspirin oder sonstige Mittel mit Acetylsalicylsäure eingenommen werden. Solltest du andere Blutverdünnende Medikamente nehmen oder eine Blutgerinnungsstörung haben, solltest du mit deiner Ärzt*in vorab das weitere Vorgehen besprechen.
    Beim chirurgischen Abbruch mit örtlicher Betäubung ist es sinnvoll, eine leichte Mahlzeit zu sich zu nehmen, aber nicht später als zwei Stunden vorher. Beim chirurgischen Abbruch mit Vollnarkose darfst du 6 Stunden vorher auf keinen Fall essen, trinken oder rauchen. (Nikotin regt die Magensäure an und im Notfall könnte säurehaltige Flüssigkeit in die Lunge gelangen!) Bis 1 Stunde vor dem Termin kannst du klare Flüssigkeit (ohne Milch und Zucker) zu dir nehmen.

    Was muss zum Termin mitgebracht werden?

    • Beratungsbescheinigung über die nach § 219 StGB durchgeführte Beratung oder Indikation nach § 218 StGB
    • Blutgruppennachweis
    • Versichertenkarte
    • Kostenübernahmebescheinigung oder Bargeld
    • Überweisungsschein der Frauenärztin/des Frauenarztes
    • Es sollte bequeme Kleidung getragen werden sowie Damenbinden, Socken und ein Badehandtuch.

    Weitere Informationen:


    Tiefergehende Informationen zu verschiedenen Formen des Schwangerschaftsabbruchs kannst du bspw. bei Pro Familia finden. Hier wird umfassend informiert und kann schließlich auch individuell weiterberaten werden:

    https://www.profamilia.de/themen/schwangerschaftsabbruch

    Für eine Entkriminalisierung der Informationsbereitstellung über Schwangerschaftsabbrüche kämpft die Initiative Pro Choice. Informationen zur politischen Einordnung des Rechts auf Selbstbestimmung und dem Kampf gegen § 219a findest du hier:

    https://pro-choice.de/

  • Netiquette der Grünen Jugend

    Die GRÜNE JUGEND behält es sich vor, Kommentare auf ihren Onlineauftritten zu löschen. Gelöscht werden Kommentare, die gegen das deutsche Presse- oder Persönlichkeitsrecht verstoßen. Dies gilt insbesondere für Beiträge und Antworten:

    • deren Inhalt die Grenzen einer sachlichen Auseinandersetzung und des gegenseitigen Respekts verletzen,
    • deren Inhalt beleidigender, verleumderischer oder ähnlicher Natur ist, unabhängig davon, ob sich die Äußerung gegen eine konkrete Einzelperson, Personengruppen oder gesellschaftliche Gruppen richtet
    • die erkennbar zum Ziel haben, den reibungslosen Ablauf der Diskussion zu stören.

    Darunter fällt z. B. das wiederholte Veröffentlichen textgleicher Inhalte, das Veröffentlichen leerer oder fast leerer Beiträge u. ä., die dem Austausch privater Mitteilungen dienen. Des Weiteren möchten wir Sie bitten, nur selbst verfasste Kommentare einzustellen. Wir weisen auf die Beachtung des Urheberrechts hin. Die rechtliche Verantwortung für den Inhalt der Kommentare liegt bei den Autorinnen und Autoren.

    Die Redaktion behält sich außerdem vor, Kommentator*innen nach mehrmaligem Verstoß gegen die Netiquette zu blockieren.

  • Glossar

    Wenn dich irgendwer nach einem AK fragt oder das Wort LaVo in den Mund nimmt, handelt es sich bei diesen zugegebenermaßen gewöhnungsbedürftigen Abkürzungen um den GRÜNE JUGEND-Slang. Da sie aber dennoch unglaublich praktisch sind und so manchen Zungenknoten vermeiden, haben wir hier die wichtigsten aufgelistet.

    Glossar

    Arbeitskreis (AK): Ein Zusammenschluss von Mitgliedern der GRÜNEN JUGEND, die zu einem bestimmten Thema oder Themenkomplex arbeiten möchten. Dabei kann Jede*r mitmachen. In der Regel bearbeiten Arbeitskreise und Arbeitsgruppen spezifische Themen, während Fachforen sich mit einem größeren Themenbereich beschäftigen. Bundesgeschäftsstelle (BGS): Das Berliner Büro des Bundesverbands der GRÜNEN JUGEND. Dort sitzt das Geschäftsstellen-Team, das Mitglieder betreut, Adressen und Finanzen verwaltet, Auskünfte erteilt, dem Bundesvorstand zuarbeitet, die Bundeskongresse und andere Bundesgremientreffen organisiert, an der Presse – und Öffentlichkeitsarbeit mitwirkt und so weiter. Bundeskongress (BuKo, auch Bundesjugendkongress): Die Mitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND. Sie findet zweimal jährlich statt und besteht meist aus einem inhaltlichen Schwerpunktteil und der eigentlichen Mitgliederversammlung. Außerdem gibt es Workshops, Treffen und die Gelegenheit, viele andere Menschen aus der GJ zu treffen. Auf dem Bundeskongress wird der Bundesvorstand gewählt, über die Politik und Organisation der GRÜNEN JUGEND entschieden, die SPUNK-Redaktion, der Frauen- und Genderrat, die Fachforen-Koordinator_innen und auch Delegierte zu den Arbeitsgemeinschaften von Bündnis 90/Die GRÜNEN (BAGen) bestimmt usw. Ein Bundeskongress ist genau das Richtige für alle, die mal mehr als 350 Junggrüne auf einmal sehen wollen, die die Turnhallen der Republik erkunden wollen, die viele Inhalte mit viel Spaß verbinden wollen und für alle, welche die Geschicke unseres Bundesverbandes mitbestimmen wollen. Also eigentlich für alle. Bundesschiedsgericht (BSG): Besteht aus insgesamt sechs Personen: einer vorsitzenden Person, zwei Beisitzer*innen und drei Stellvertreter*innen. Das Schiedsgericht ist in der Regel quotiert besetzt. Die Mitglieder des Schiedsgerichtes werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Das Schiedsgericht hat die Aufgabe, bei Streitigkeiten zwischen den Organen der GRÜNEN JUGEND und bei Widersprüchen einzelner Mitglieder gegen Entscheidungen der Bundesebene zu schlichten. Bundesverband GRÜNE JUGEND: 1994 in Hannover nach langen Strukturdebatten als GAJB gegründeter bundesweiter Jugendverband. Zweimal jährlich findet der GRÜNE JUGEND-Bundeskongress statt, auf dem u. a. der Bundesvorstand gewählt wird. Neben den Landesstrukturen der GRÜNE JUGEND existieren bundesweite Fachforen zu bestimmten Themen. Der Bundesverband veranstaltet bundesweite Seminare und den Austausch mit grünnahen Jugendverbänden in anderen Ländern. Der Bundesverband gibt das Webmagazin SPUNK heraus. Alle Mitglieder der Landesverbände der GRÜNEN JUGEND sind automatisch auch Mitglieder des Bundesverbandes. Bundesvorstand (BuVo): Der Bundesvorstand der GRÜNEN JUGEND wird auf dem Bundeskongress für ein Jahr gewählt und besteht aus zwei Sprecher*innen, einer Schatzmeister*in, der Politischen Geschäftsführer*in und weiteren sechs Beisitzer*innen. Die beiden Sprecher*innen, die Schatzmeister*in und die Politische Geschäftsführer*in bilden zusammen den geschäftsführenden Vorstand. Der geschäftsführende und der gesamte BuVo sind quotiert (siehe Quote). Es ist nur eine einmalige direkte Wiederwahl möglich. Der BuVo koordiniert und organisiert die Arbeit der GRÜNEN JUGEND. Delegierte: Von einer Versammlung gewählte*r Vertreter*in. Ein Beispiel für Delegierte bei der GRÜNEN JUGEND sind die vom Bundeskongress gewählten Vertreter*innen der GJ in den Bundesarbeitsgemeinschaften (BAGen) oder zum Bundesfrauenrat von Bündnis 90/Die Grünen. Bei anderen Jugendverbänden und auch bei Bündnis 90/Die GRÜNEN ist das oberste Beschlussorgan häufig keine Mitgliederversammlung wie bei uns, sondern eine Delegiertenkonferenz. Die GRÜNEN: Bezeichnung für die 1979 als sonstige politische Vereinigung Die Grünen ins Leben gerufene und 1980 auf Bundesebene gegründete Partei. Vereinigte sich 1993 mit dem in der ehemaligen DDR entstandenen bürgerrechtlich orientierten Bündnis 90 zur neuen Partei Bündnis 90/die GRÜNEN. Mitglieder der GJ sind nicht automatisch Mitglieder der Partei. Fachforum (FF / FaFo):  Die Fachforen arbeiten zu bestimmten Themenschwerpunkten und vernetzen sich zweimal im Jahr im Bundesbildungsbeirat. Die Koordinierenden der Fachforen werden auf dem Bundeskongress gewählt. Wer in einem Fachforum mitarbeiten möchte, kann sich an die Koordinierenden wenden oder sich einfach auf der Mailingliste des Fachforums eintragen. Eine Übersicht über die Mailinglisten der GJ findet ihr hier. Federation of Young European Green (FYEG): Europäischer Dachverband grüner Jugendorganisationen. Tritt als Seminarveranstalterin auf, wird von einem Executive Comittee (Vorstand) geleitet und durch eine Delegiertenversammlung kontrolliert. Der Bundesverband der GRÜNEN JUGEND hat 2 Delegierte. Der FYEG ist die einfachste Möglichkeit für junge Grüne, auf europäischer Ebene aktiv zu werden. Finanzordnung: Darin werden die Höhe der Mitgliedsbeiträge, die Fahrtkostenerstattung usw. geregelt. Ihr findet sie bei eurem Landesverband und beim Bundesverband. Frauen*-, Inter-, Trans- und Genderrat (F*ITGR): Der F*ITGR wird im Frühjahr auf dem Bundeskongress gewählt und besteht aus sieben Menschen. Ergänzt wird das Gremium noch von der Frauen*-, Inter-, Trans- und Genderpolitischen Sprecher*in  (F*ITGPS) aus dem Bundesvorstand. Der F*ITGR entwickelt und evaluiert Maßnahmen, zur F*IT-Förderung in der GRÜNEN JUGEND. F*IT-Personen sollen ermutigt werden, sich aktiv einzubringen. Der Rat analysiert die Situation von Frauen*, Inter- und Transpersonen und Diskriminierungen aufgrund des Geschlechtes im Verband, macht auf diese aufmerksam, um Sensibilisierung für Geschlechtergerechtigkeit im Verband zu fördern. Gendern: Bezeichnung für eine geschlechtergerechte besondere Sprach – und Schreibordnung, um die sprachliche Zweigeschlechtlichkeit zu überwinden. Im Bundesverband wird gemäß BuKo-Beschluss mit dem Genderstar gegendert, z.B. Wähler*innen. Andere Formen sind z.B. das Binnen-I (WählerInnen) und der Gendergap (Wähler_innen). Geschäftsordnung: Die meisten Gremien wie Bundesvorstände und Landesvorstände geben sich eine Geschäftsordnung, in der die internen Aufgabenverteilungen und Abstimmungsverfahren geregelt sind. Auch für die Mitgliederversammlungen gibt es Geschäftsordnungen, in der Verfahren wie die Art der Sitzungsleitung, die Art und Weise, wie Anträge zu stellen sind, die Zulässigkeit von Geschäftsordnungsanträgen usw. geregelt sind. Geschäftsordnungsantrag (GO-Antrag): Ein Antrag, der durch das Heben beider Arme auf einer Gremiensitzung gestellt wird und nicht den Inhalt, sondern die Form der Debatte zum Thema hat. Beantragt werden können u.a. der Schluss der Redeliste, sofortige Abstimmung, Vertagung, Vorschläge zum Verfahren oder auch Einfügung eines weiteren Tagesordnungspunktes. Das Gegenstück zum GO-Antrag bildet der Antrag zur Sache, der sich auf die diskutierten Inhalte bezieht. Im einfachsten Fall wird ein Antrag zur Sache durch Heben einer Hand gestellt, manchmal bedarf es auch der schriftlichen Form. Es gibt Leute, die GO-Anträge und Sachanträge verwechseln und versuchen, mit Hilfe von GO-Anträgen die Richtung der Debatte zu beeinflussen. Haushalt: Die Schatzmeister*in legt Anfang des Jahres der Mitgliederversammlung einen Haushaltsplan vor, in dem versucht wird, die Einnahmen und die Verteilung der Ausgaben abzuschätzen. Eine ziemlich komplizierte Arbeit, da nicht nur viele unbekannte Zahlen (Mitgliederentwicklung, Spendenaufkommen, etc.) abgeschätzt werden müssen, sondern auch öffentliche Gelder mit einberechnet werden müssen, die nur für ganz bestimmte Zwecke verwendet werden dürfen. Insbesondere legt ein Haushalt auch fest, wie viel Geld der Vorstand ausgeben darf, wie teuer welcher Posten (z.B. Kampagnen, Internet, Personal) werden darf, wie viel Geld für spontane Aktionen und Materialien da ist usw. Internationales Team: Ist für alle internationalen Angelegenheiten die richtige Anlaufstelle. Sie vernetzt die GRÜNE JUGEND mit Europa (bzw. dem Dachverband FYEG) und der Welt. Das Team besteht aus fünf Vertreter*innen der Basis und eine*r Vertreter*in des Bundesvorstandes, die vom Länderrat gewählt werden. Die sechs Personen kümmern sich gemeinsam mit der Bundesgeschäftsstelle um die Planung von Austauschprogrammen, geben Informationen über Fördermittel für internationale Begegnungen an die Landes – und Kreisverbände weiter und vernetzen sich mit den Partnerorganisationen der GRÜNEN JUGEND. Ihr könnt mit dem Internationalen Team über folgende Email-Adresse in Kontakt treten: ​internationales@gruene-jugend.de Kassenprüfer*innen: Die Mitgliederversammlung wählt quotiert zwei Kassenprüfer*innen, die dafür zuständig sind, die Arbeit der Schatzmeister*in zu kontrollieren. Dabei geht es nicht nur um die Handkasse, sondern vor allem um die Nachvollziehbarkeit und Korrektheit der Haushaltsführung und der Buchhaltung. Kooptiertes Mitglied: Ein zwar teilnahme- und redeberechtigtes Mitglied eines Gremiums, das dort aber nicht mit abstimmen darf. Der Bundesverband der GRÜNEN JUGEND stellt ein kooptiertes Mitglied für den Parteirat von Bündnis 90/Die GRÜNEN. Landesgeschäftsstelle (LGS): In fast allen Landesverbänden der GRÜNEN JUGEND gibt es Landesgeschäftsstellen. Dort findet ihr regionale Ansprechpartner*innen für organisatorische Fragen (z.B. Mitgliedschaft im Landesverband, LMVen). Landesmitgliederversammlung (LMV): Meistens oberstes Gremium der Landesverbände. Gleichzeitig das Treffen, auf dem man am meisten andere grünnahe Jugendliche aus dem eigenen Bundesland kennen lernen kann. Die LMV tritt mindestens einmal pro Jahr zusammen. Zu den offiziellen Aufgaben der LMV gehört z.B. die Wahl des Landesvorstandes und die Wahl der KassenprüferInnen. Neben diesen Wahlen legt die LMV den Haushalt auf Länderebene fest und entscheidet über die Entlastung des Vorstandes. Natürlich ist die LMV auch politisch wichtig: Sie entscheidet über das Programm des Landesverbandes und über die politischen Positionen. Landesverband (LV): In allen Bundesländern gibt es Landesverbände der GRÜNEN JUGEND. Diese sind autonom, müssen aber z.B. die Regelungen in der Bundessatzung akzeptieren. Wer Mitglied in einem Landesverband wird, ist damit automatisch Mitglied im Bundesverband. Landesvorstand (LaVo): Der Landesvorstand wird von der Landesmitgliederversammlung für die Dauer eines Jahres gewählt. Aufgabe des Landesvorstandes ist es, den Landesverband nach außen hin zu vertreten und die laufenden Geschäfte zu führen. Der Landesvorstand besteht je nach Ländersatzung aus vier bis acht Personen und ist in der Regel quotiert. Mehrheitswahlverfahren: Bei Wahlen mit mehreren Bewerber_innen für ein Amt, hat jede*r Stimmberechtigte nur eine Stimme. Er oder sie kann für eine*n einzelne*n Bewerber*in stimmen, alle Bewerber*innen insgesamt mit „Nein“ ablehnen oder mit „Enthaltung“ stimmen. Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die absolute Mehrheit, also mehr als die Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen erhält. Das Mehrheitswahlverfahren wird zum Beispiel bei den Wahlen der Koordinierenden der Fachforen oder bei Wahlen des Bildungsbeirats angewendet. Mitglied: Mitglied der GRÜNEN JUGEND kann jeder Mensch werden, der oder die ihren Wohnsitz, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz in Deutschland hat und noch keine 28 Jahre alt ist und sich zu den Zielen und Grundsätzen der GRÜNEN JUGEND bekennt. Jedes Mitglied hat das Recht, an den Landesmitgliederversammlungen seines Landes oder des Bundesverbandes teilzunehmen. Jedes Mitglied muss den Mitgliedsbeitrag zahlen. Menschen ab 28, die trotzdem etwas mit der GRÜNEN JUGEND zu tun haben möchten, können Pat*in werden und die GRÜNE JUGEND mit einer jährlichen Spende unterstützen. Mitgliederrundbrief: Gibt es in einigen Landesverbänden und ist ein regelmäßig erscheinender Rundbrief an alle Mitglieder. Schwerpunkt liegt auf aktuellen Terminhinweisen, kurzen und knappen Informationen, Gremieneinladungen, Mitteilungen des LaVos. Mitgliedsbeitrag: Der Mitgliedsbeitrag muss von jedem Mitglied bezahlt werden, entweder per Einzug oder per Rechnung und wird in der Regel jährlich erhoben. Die Höhe des Beitrages legt die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes in der Finanzordnung fest, zur Zeit 20 Euro pro Jahr für jedes Mitglied. Allerdings kann sich jede*r auf schriftlichen Antrag beim Landes – oder Bundesvorstand von dem Beitrag teilweise oder ganz befreien lassen. Ortsgruppe (OG): Unterste Gliederungsebene bei der GRÜNEN JUGEND und gleichzeitig Kern der Arbeit. Eine Ortsgruppe besteht aus mindestens drei Mitgliedern, ist für einen bestimmten geographischen Bereich zuständig und entscheidet selbständig über ihre Finanzen, Strukturen und sonstige Angelegenheiten. Daraus folgen auch vielfältige Unterschiede in der Art der Ortsgruppen und der Schwerpunktsetzung in ihrer Arbeit. Manche Ortsgruppen treffen sich wöchentlich, andere monatlich. Einige sind für große geographische Räume zuständig, andere nur für einzelne Orte. Einige Ortsgruppen arbeiten sehr eng mit den örtlichen Gliederungen von Bündnis 90/die GRÜNEN zusammen, andere sehen sich selbst eher als unabhängig. Pat*in: Fördermitglied der GRÜNEN JUGEND. Hat kein Stimmrecht, muss sich dafür aber auch nicht an die Altersgrenze halten. Der Pat*innenbeitrag beträgt mindestens 99 Euro im Jahr. Position: Längere politische Erklärung zu einem Thema. Positionen werden bei der GRÜNEN JUGEND meist von den Mitgliederversammlungen auf Landes – oder Bundesebene beschlossen. Präferenzwahlverfahren: Das Präferenzwahlverfahren wird für die meisten Wahlen auf dem Bundeskongress angewendet, etwa für die Wahl des Bundesvorstands. Bei der Präferenzwahl haben die Wähler*innen eine in Bruchteilen übertragbare Stimme, d.h. sie geben nicht einem Kandidaten eine Stimme, sondern können die Kandidat*innen in eine persönliche Rangfolge bringen, indem sie den Kandidat*innen Präferenzen zuweisen: Kandidierende, welche der/die Wählende am stärksten bevorzugt, wird mit der Nummer 1 markiert; Kandidierende, welche von Wählenden als beste*r Alternativkandidat*in angesehen wird, erhält die Nummer 2 usw. Bei der Auszählung werden zunächst Erstpräferenzen (=Vergabe der Nummer 1) den Kandidierenden als Stimme angerechnet. Alle Kandidierenden, deren Stimmenzahl ein bestimmtes Quorum erreicht oder übersteigt, sind gewählt. Bezüglich des weiteren Vorgehens, ist dieser Artikel im Spunk oder die Satzung ab Seite 24 zu empfehlen. Präsidium: Der Mensch oder die Menschen, die eine Versammlung leiten. Spielen insbesondere auf dem Bundeskongress und auf der Landesmitgliederversammlung eine große Rolle. Das Präsidium wird jeweils vom Vorstand vorgeschlagen und von der entsprechenden Versammlung gewählt. Zu den Aufgaben des Präsidiums gehört neben der Versammlungsleitung das Einhalten der Tagesordnung, die Sortierung von Anträgen, die Durchführung von Wahlen und das Führen der Redeliste. Kleinere Gremiensitzungen (LaVo, AK) kommen ohne Präsidium aus, manchmal auch ohne festgelegte Versammlungsleiter_in, größere Versammlungen wie die Bundeskongresse oder LMVen würden ohne gut arbeitendes Präsidium schnell im Chaos versinken. Protokoll: Über die Sitzungen aller Organe der GRÜNE JUGEND werden Protokolle angefertigt, um z.B. Entscheidungen oder Wahlen zu dokumentieren. Jedes Mitglied hat das Recht, diese Protokolle einzusehen. Protokolle findet ihr meistens im Wurzelwerk. Quote, Quotierung: Die Satzung der GRÜNEN JUGEND legt fest, dass alle Ämter quotiert sein müssen, d.h., dass mindestens die Hälfte aller Plätze eines Gremiums von Frauen besetzt sein müssen. Bei einem dreiköpfigen Gremium sind das zwei Frauen, bei einem achtköpfigen, wie den meisten Landesvorständen vier. Ausnahmen von der Quotierung sind nur durch ein Frauenvotum möglich, d.h., die auf der wählenden Versammlung anwesenden Frauen entscheiden mit Mehrheit, einem Bruch der Quotierung zuzustimmen. Reader: Zusammenstellung von Materialien zu einem Thema oder zu einer Veranstaltung. Redeliste: Bei größeren Veranstaltungen und Gremiensitzungen führt das Präsidium eine Redeliste, d.h., wer sich meldet, wird erst mal aufgeschrieben und kommt erst nach einiger Zeit zu Wort, immerhin jedoch in der Reihenfolge der Meldungen. Redelisten sind der GRÜNEN JUGEND generell quotiert, d.h., dass abwechselnd eine Frau und ein Mann reden sollen. Wenn sich nicht genügend Frauen melden, kommen Frauen später zuerst dran. Reisekostenantrag: Wenn du im Rahmen deines Engagements bei der GRÜNEN JUGEND zu Seminaren, Sitzungen oder dem Bundeskongress fährst, können dir Fahrtkosten von der GRÜNEN JUGEND zurück überwiesen werden. Erstattet werden: Reisekosten bis zu 50% des normalen Fahrpreises (2.Klasse mit der Bahn, Reservierungen können eingereicht werden) und Nahverkehrskosten. Anträge sind bis spätestens vier Wochen (Poststempel) nach dem Zeitpunkt, zu dem die Kosten entstanden sind, in der Bundesgeschäftsstelle einzureichen. Danach verfällt jeder Anspruch auf Kostenerstattung. Das Formular für den Reisekostenantrag findet ihr hier. Ring politischer Jugend (RPJ): Organisationen auf Bundesebene, auf Landesebene und kommunaler Ebene (dort teilweise identisch mit dem Stadtjugendring). Im RPJ sitzen Vertreter*innen der (partei)politischen Jugendorganisationen. Neben hehren Zielen wie der überparteilichen Zusammenarbeit, der Förderung der Mitwirkung Jugendlicher an politischen Entscheidungen u.ä. geht es vor allem darum, staatliche Gelder an die einzelnen Jugendorganisationen zu verteilen. RPJ-Gelder dürfen nur für die politische Bildungsarbeit der Jugendorganisationen verwendet werden und auch hier nur in Form von Zuschüssen. Satzung: Die Satzung ist das Schriftstück, in dem Name, Sitz, Aufgaben, Aufbau und Gliederung einer Vereinigung wie der GRÜNEN JUGEND festgelegt sind. In der Satzung der GRÜNEN JUGEND steht, welche Organe die GRÜNE JUGEND beinhaltet, wie Wahlen und Mitgliederversammlungen ablaufen sollen, welche Aufgaben der Bundesvorstand hat usw. Die Ortsgruppen sind frei darin, ob und was für eine Satzung sie sich geben, daher haben fast alle Ortsgruppen eine eigene Satzung. Die aktuelle Satzung des Bundesverbandes der GRÜNEN JUGEND findet ihr hier. Ergänzt wird die Satzung durch verschiedene Ordnungen, etwa die Finanzordnung oder die Geschäftsordnung. Schatzmeister*in: Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes und zuständig für alles, was mit Finanzen zu tun hat, von der Aufstellung des Haushaltsplanes über den Kontakt zum RPJ bis hin zum für viele wichtigsten Aufgabenfeld: der Rückerstattung von Spesen. Die richtige Ansprechpartner*in für alle Fragen, die mit Geld zu tun haben: Vom Mitgliederbeitrag bis hin zur Frage, wie eine Ortsgruppe ein Seminar finanziert. Schrägstrich: Bundesweite Zeitschrift von Bündnis 90/Die GRÜNEN Selbstverständnisgruppe: Wurde auf dem 3. Bundesausschuss 2009 in Berlin aus den Reihen der Mitglieder gewählt und hat nicht nur die Aufgabe, ein Selbstverständnis bzw. Grundsatzprogramm der GRÜNEN JUGEND zu erarbeiten, sondern will außerdem und im Besonderen einen breit angelegten Diskussionsprozess innerhalb des Verbandes zu ebendiesem Thema anstoßen. Seminar: Eine ein- oder mehrtägige Veranstaltung zu einem Thema. Seminare finden meist am Wochenende statt und werden von den Fachforen oder dem Bundesverband organisiert. Neben dem Hauptzweck, sich über ein Thema zu informieren oder neue Fähigkeiten zu erwerben, lernt man auf GRÜNE JUGEND-Seminaren meist auch viele neue Leute kennen. Mehr über die aktuellen Seminare des Bundesverbands findet ihr hier. Wer selbst ein Seminar organisieren möchte, sollte sich an den Bildungsbeirat wenden. Spesen: Ausgaben, die von der GRÜNEN JUGEND erstattet werden. Was das genau ist, regelt die Finanzordnung. Im Allgemeinen werden die Fahrtkosten zu Seminaren und für die Gremienmitglieder auch zu Gremiensitzungen auf Antrag erstattet, maximal bis zum BahnCard50-Tarif. Mitglieder der Vorstände erhalten darüber hinaus zum Teil auch Porto-, Kopier- oder Telefonkosten erstattet. Sprecher*innen: Die Sprecherin und/oder der Sprecher sind Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes und werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Sie sind sowohl für die Außenvertretung der GRÜNEN JUGEND als auch für innere Koordination zuständig. Außerdem sollten sie Ansprechpartner*in für Fragen sein, die Koordination der täglichen politischen Arbeit übernehmen, für Interviews zur Verfügung stehen, eng mit der Geschäftstelle zusammen arbeiten und bereit sein, gemeinsam die Gesamtverantwortung für die GRÜNE JUGEND zu übernehmen. Auch viele Ortsgruppen haben eine*n oder mehrere Sprecher*innen.

    Abkürzungen

    AG: Arbeitsgemeinschaft. Siehe auch LAG. AK: Arbeitskreis. BAG: Bundesarbeitsgemeinschaft, die Arbeitskreise bei Bündnis 90/Die Grünen auf Bundesebene. BGS: Bundesgeschäftsstelle. BuKo: Bundeskongress. BSG: Bundesschiedsgericht. BuVo: Bundesvorstand. FaFos: Fachforen. FYEG: Federation of Young European Greens. GAJB: Grün-Alternatives Jugendbündnis, die frühere Bezeichnung der GRÜNEN JUGEND. Einige Strukturen haben den Namen Grüne alternative Jugend (GAJ) beibehalten. GJ: GRÜNE JUGEND JU: Junge Union, Jugendverband der CDU/CSU. Julis: Junge Liberale, Jugendverband der FDP. Jusos: Jungsozialist_innen in der SPD, Jugendverband der SPD. KV: Kreisverband, insbesondere bei Bündnis 90/Die GRÜNEN, teilweise auch bei der GRÜNEN JUGEND. LAG: Landesarbeitsgemeinschaft, die Arbeitskreise bei Bündnis 90/Die GRÜNEN auf Landesebene. LaVo: Landesvorstand. LDK: Landesdelegiertenkonferenz, der Landesparteitag von Bündnis 90/Die GRÜNEN. LJK, LaJuKo: Landesjugendkongress, wird auch als Bezeichnung für Landesmitgliederversammlungen verwendet. LGS: Landesgeschäftsstelle LMV: Landesmitgliederversammlung. LV: Landesverband. MdB: Mitglied des Bundestages. MdEP, MEP: Mitglied des Europäischen Parlaments. MdL: Mitglied des Landtages. MV: Mitgliederversammlung. Siehe auch LMV. NGO, NRO: Non-governmental Organisation bzw. Nicht-Regierungs-Organisationen. So werden Organisationen wie z.B. Greenpeace oder auch BUNDjugend genannt, die nicht-gewinnorientiert und auf freiwilliger Arbeit basieren und unabhängig von der Regierung arbeiten. OG: Ortsgruppe, die kleinste Untergliederung innerhalb der GRÜNEN JUGEND. OV: Ortsverband, die kleinste Untergliederung von Bündnis 90/Die GRÜNEN. TO: Tagesordnung. TOP: Tagesordnungspunkt. TK: Telefonkonferenz, wird besonders auf Landes- oder Bundesebene für Absprachen und Beschlüsse zwischen den eigentlichen Sitzungen genutzt.

    Länderabkürzungen

    B: Berlin BB: Brandenburg BW oder BaWü: Baden-Württemberg BY oder Bay: Bayern HB: (Hansestadt) Bremen HH: (Hansestadt) Hamburg HE: Hessen MV oder MeckPomm: Mecklenburg-Vorpommern NDS: Niedersachsen NW oder NRW: Nordrhein-Westfalen RP oder RLP: Rheinland-Pfalz SA, ST oft auch LSA: (Land) Sachsen-Anhalt SH oder SWH: Schleswig-Holstein SL oder Saar: Saarland SN: Sachsen TH: Thüringen